Zahlreiche Schüler*innen unserer Schule verbringen jedes Jahr eine längere Zeit im Ausland und besuchen z.B. Schulen in Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, Kanada, Norwegen, Spanien oder sogar Südkorea. Ein solcher Aufenthalt ist eine einmalige Möglichkeit, sich intensiv mit einer anderen Kultur auseinanderzusetzen, auch für die eigene Persönlichkeitsentwicklung wichtige Erfahrungen zu machen und natürlich eine andere Sprache zu erlernen. Nicht nur weil wir AbiBac- und Europaschule sind, ist es uns daher ein wichtiges Anliegen, die Lernenden bei einem Auslandsaufenthalt umfassend zu unterstützen und haben hier einige wichtige Informationen zusammengestellt.
Möglichkeiten für Sek.I
Es besteht die Möglichkeit, für maximal drei Monate eine Schule im Ausland zu besuchen. Viele unserer Schüler*innen besuchen z.B. im Rahmen des vom Niedersächsischen Kultusministerium etablierte Brigitte-Sauzay-Programm eine französische Schule. Andere privat organisierte Aufenthalte sind auch möglich und können individuell mit dem zuständigen Koordinator besprochen werden.
Meine Zeit im Ausland war wirklich unbeschreiblich und unvergesslich. Es ist auch sehr empfehlenswert, in einem nicht-englischsprachigen Land seinen Austausch zu machen, da man Kulturen kennenlernt, über die man vielleicht noch nicht so viel weiß und eine neue Sprache lernt.
Stine, Norwegen
Mein Auslandsjahr war eine großartige Erfahrung für mich. Ich habe viel über die amerikanische Kultur gelernt und vor allem so viele tolle Menschen getroffen, neue Freunde und ein zweites Zuhause gefunden.
Anna, USA
Möglichkeiten Einführungsphase (Jg.11)
Hier sind sogar Auslandsaufenthalte für ein halbes oder ein gesamtes Schuljahr möglich. Die Vorbereitung ist dabei etwas aufwändiger und viele Schüler*innen orientieren sich grob an diesem Zeitplan:
Informationen sammeln (Jahrgang 9.2 bzw. ca. 18 Monate vor dem Auslandsaufenthalt): Jedes Jahr im Mai veranstaltet die Schule einen Informationsabend für Schüler*innen des 9. Jahrgangs und ihre Eltern zum Thema Auslandsschulbesuch, auf dem auch Lernende von ihren Erfahrungen berichten. In diesem Zeitraum finden in Hannover auch mehrere Messen statt, auf denen sich die verschiedenen Anbieter vorstellen, z. B. die Jugendbildungsmesse „JuBi“.
Bewerben (ca. ein Jahr vorher): Ca. ein Jahr vor Programmbeginn müssen sich die Schüler*innen bei den jeweiligen Austauschorganisationen bewerben, wobei diese Fristen je nach Organisation variieren.
Befreiung beantragen (Jahrgang 10.1 oder 10.2, sechs bis zehn Monate vor Programmbeginn): Nach der Annahme durch die jeweilige Organisation müssen die Erziehungsberechtigten eine Beurlaubung vom Unterricht an der Käthe-Kollwitz-Schule beantragen. Nutzen Sie dazu gerne unser Formular und denken Sie daran, dass dieser Antrag mit den Unterschriften beider Erziehungsberechtigten im Original im Sekretariat oder bei Niels Koblitz abgegeben werden muss.
Weiteren Schulbesuch planen (Jahrgang 10.2): Bereits vor Abreise sollte der Schulbesuch nach der Rückkehr aus dem Ausland geplant werden. Bei einem Besuch der Auslandsschule im ersten Halbjahr der elften Klasse ist dies relativ einfach, da die Schüler*innen im zweiten Halbjahr regulär am Unterricht teilnehmen und dann in die Qualifikationsphase versetzt werden können.
Bei einem Auslandsschulbesuch für ein gesamtes Jahr gibt es die folgenden Möglichkeiten:
- Besuch der Einführungsphase (11. Klasse)
- Einstieg in die Qualifikationsphase (Jahrgang 12) durch Überspringen des 11. Jahrgangs. Dies kann durch die Zeugniskonferenz am Ende von Jahrgang 10 beschlossen werden, dies setzt aber überdurchschnittliche Leistungen voraus.
- Einstieg in die Qualifikationsphase aufgrund eines Antrags auf Verkürzung der Verweildauer in der gymnasialen Oberstufe. Hierzu müssen im Ausland bestimmte Fächer belegt werden (Mathematik, zwei fortgeführte Fremdsprachen, ein Fach aus dem gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld sowie eines der Fächer Biologie, Chemie, Physik oder Informatik), wobei der Unterricht im Ausland mit demjenigen in Niedersachsen vergleichbar sein muss. Ein entsprechender Antrag kann erst nach der Rückkehr aus dem Ausland bei der Schulleiterin gestellt werden.
Die genauen rechtlichen Vorgaben finden Sie auch auf dem Merkblatt des Kultusministeriums. Bei weiteren Fragen können Sie sich selbstverständlich auch gerne die zuständigen Koordinatoren Jan Frühauf (Jahrgang 12/13), Oliver Stenschke (Jahrgang 11) oder Niels Koblitz (Jahrgang 8-10) wenden.